bitte tragen Sie nach Anweisung des Regierungspräsidiums Stuttgart auf dem Schulhof eine Maske
:
„Nach § 1 Abs.
3 CoronaVO Schule in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaVO BW gilt eine Maskenpflicht auf Begegnungsflächen für alle Schüler/innen, Lehrkräfte sowie sonstigen anwesenden Personen in den
auf der Grundschule aufbauenden Schulen."
Damit ist die
Grundschule von der Maskenpflicht ausgenommen.
Daher müssen
in den Grundschulen die Lehrkräfte keine Masken tragen.
Dies gilt aber nicht
für Eltern. Für diese gilt dieses Privileg nicht, so dass diese beim Betreten des Pausenhofs eine Maske aufsetzen müssen.