Informationen zu den weiterführenden Schulen
Das Kultusministerium hat Informationen zu den verschiedenen Schularten zusammengestellt. Den Link hierfür finden Sie auf dem unten stehenden Button.
Die weiterführenden Schulen in der Umgebung haben ihrerseits Informationen und Termine auf die jeweilige Homepage gestellt.
Verlängerung der Anmeldefrist
Die Anmeldung findet im Zeitraum vom 8. März bis einschließlich 11.
März 2021 statt.
Damit ein faires Aufnahmeverfahren auch mit Blick auf die noch geplanten virtuellen ,,Tage der offenen Tür" gewährleistet ist, ist
eine verbindliche Anmeldung nur in dem o.g. Zeitraum möglich.
Wie lhnen bereits mitgeteilt wurde, kann die Anmeldung in diesem Schuljahr auch per E-Mail, per Fax oder fernmündlich erfolgen und
muss nicht zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Dies gilt auch für die schriftliche Anmeldung per Postsendung oder Posteinwurf.
Die Anmeldung wird allerdings erst wirksam, wenn die Grundschulempfehlung (Anlage ,,Blatt 3" der Verwaltungsvorschrift des
Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe) im Original vorgelegt wird, denn sie ist nach $ 5 Absatz 2 Satz 5 SchG ,,Teil der
Anmeldung".
Ebenfalls erforderlich ist die Vorlage des ,,Formulars für die Anmeldung" (Anlage ,,Blatt 4" der o.g.
Verwaltungsvorschrift).
Daneben können die bisher im Rahmen einer Anmeldung in der Präsenz erhobenen Daten auch auf anderem Weg, z. B. über ein vom
Schulträger zur Verfügung gestelltes datenschutzkonformes elektronisches Anmeldeportal, übermittelt werden. Die fristgerechte Vorlage der Grundschulempfehlung im Original kann dadurch jedoch nicht
ersetzt werden.
Schulschließung bis 14.2.21
Die Grundschulen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Die Kinder erhalten Fernunterricht und haben keinen Präsenzunterricht. Sie bekommen von ihren Klassenlehrerinnen über die Schul.Cloud
mitgeteilt, wo und wann sie die Aufgaben bekommen, die sie dann zu Hause bearbeiten sollen.
Vom 15.2.-19.2.21 sind, wie im Ferienplan ausgewiesen, Faschingsferien, in denen keine Notbetreuung stattfindet.
Notbetreuung:
Es findet eine Notbetreuung statt für Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung des Kindes gehindert sind.
Das KM weist jedoch eindringlich darauf hin, dass
„diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, nur dann wirksam werden kann, wenn die „Notbetreuung“
ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann".